Ihr Kostenfreies UnternehmensprofilIhr Kostenfreies Unternehmensprofil

Finden Sie Kunden und Geschäftspartner Finden Sie Kunden und Geschäftspartner

Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienste Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienste

Exklusiv für Gründer und Unternehmer Exklusiv für Gründer und Unternehmer

Die AGB und Bestimmungen zum Datenschutz bestätige ich mit meiner Anmeldung.

Ausweisung der Umsatzsteuer in Endpreisen

Händler müssen die Preisangabenverordnung beachten

News vom 01. Januar 2011
ausweisung-der-umsatzsteuer-in-endpreisen

Wenn ein Händler seine Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, ist er dem Gesetz nach verpflichtet, die Preise inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer auszuweisen. Daran sind auch die Unternehmer gebunden, die ihre Waren oder Dienstleistungen Kunden im B2B-Bereich anbieten wollen, der Käuferkreis dabei aber nicht eindeutig geschlossen ist. Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Urteil bestätigt.

In einem Fall hatte ein Händler Autos auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten. Seine Preise veröffentlichte der Händler jedoch ohne Umsatzsteuer auf dem Internetportal. Dem angegebenen Preis wurde dabei lediglich der Verweis ≥Preis-Händler-Export-FCA„ hinzugefügt. Der Händler beabsichtigte damit den Verkauf an andere Händler, also im Bereich B2B und sah sich daher nicht gezwungen, den Endpreis inklusive Umsatzsteuer gemäß Preisangabenverordnung anzugeben. Ein Konkurrent ging gegen dieses Verhalten gerichtlich vor, da er eine Täuschung der Verbraucher und unlauteren Wettbewerb vermutete.

Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger Recht. Nach Meinung der Richter spiele es keine Rolle, an wen der Händler seine Angebote richten will, sondern wie diese ins Internet gestellten Angebote verstanden werden. Die Internetangebote richten sich zunächst an jeden und decken somit ebenso den B2C-Bereich ab. Sofern dem Angebot nicht unmissverständlich hinzugefügt ist, dass es sich um einen eingeschränkten Käuferkreis handele, so werden auch Privatpersonen von den Angeboten angesprochen. Die Angabe ≥Preis-Händler-Export-FCA„ sei im Fließtext für Endverbraucher nicht verständlich. Diese würden vielmehr von den angegeben Preisen irritiert und getäuscht, so die Richter (AZ: I ZR 99/08). 

Verwandte News
03.09.2010
08:51 Uhr

Onlinehandel: Vorsicht bei leeren Werbeversprechen

Bei der „Lieferung frei Haus“ dürfen keine weiteren Kosten entstehen

Unternehmen, deren Geschäftsidee auf dem Onlinehandel beruht, sind einem hohen Konkurrenzdruck ausgesetzt. Immerhin gibt es zahlreiche Onlineshops, die Produkte und Dienstleistungen jeder Art anbieten. Da ist es verständlich, dass man sich mit seinem Angebot von der Konkurrenz abheben will, zum Beispiel indem man seine Ware „frei Haus“ liefert. Jedoch sollte dies nicht nur ein leeres Werbeversprechen sein.  weiterlesen

28.12.2010
13:13 Uhr

Onlinehandel: Ausprobieren der Ware verlangt keinen Wertersatz

In einigen Fällen muss der volle Kaufpreis erstattet werden

Unternehmer, die im Rahmen ihrer Selbstständigkeit auf den Onlinehandel setzen, müssen zahlreiche Richtlinien zum Schutz der Verbraucher beachten, so auch beim Rückgabe- und Widerrufsrecht. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Käufer gestärkt. Er entschied, dass diese im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages den vollen Kaufpreis zurückverlangen können - auch wenn ein möglicher Wertverlust eintritt.  weiterlesen

05.08.2010
13:17 Uhr

Online-Shopping und stationärer Handel wachsen zusammen

Studie: Verbraucher informieren sich verstärkt vor dem Kauf im Internet

Für Unternehmer, die einen stationären Handel betreiben und für die, die sich auf das E-Commerce konzentrieren und ihre Existenzgründung darauf aufbauen, gibt es gute Nachrichten: waren sie einst als Konkurrenten auf einem Markt angesiedelt, so scheinen nun beide Bereiche stärker zusammenzuwachsen. Einer Studie zufolge ist das Internet die wichtigste Informationsquelle bei Kaufentscheidungen.  weiterlesen

13.09.2010
11:25 Uhr

Durchgestrichene Preise in Onlineshops nicht irreführend

OLG Düsseldorf entscheidet für einen Shopbetreiber

Im Onlinehandel wird immer wieder über die eindeutige Kennzeichnung von Produkten, ihre Beschreibung und Auspreisung diskutiert. Im Sinne des Verbraucherschutzes muss sich jeder Unternehmer an klare Regelungen halten, auch wenn er die Existenzgründung gerade erst vollendet hat und den Schritt auf den Markt wagt. Das OLG Düsseldorf hat sich kürzlich mit einem Fall von angeblicher Irreführung beschäftigt.  weiterlesen

unternehmenswelt.de auf Twitter
Zwangsrente für alle Selbstständigen Link
Unternehmenswelt.de kooperiert mit Freelancer Marktplatz twago Link
Neueste Beiträge
Zwangsrente für alle Selbstständigen
Online-Petition will das Vorhaben der Regierung stoppen
Virtuelles Büro: Geschäftsadresse, Firmenschild, Postservice
Angebot für Unternehmenswelt Mitglieder: Professionelle Geschäftsadresse in Berlin
Unternehmenswelt.de kooperiert mit Freelancer Marktplatz twago
Europas führende Projektplattform bietet Zugriff auf weltweit ca. 150.000 Experten
Gründungszuschuss: Aktuelle Zahlen für April veröffentlicht
Rückgang von 88% bei geförderten Gründungszuschuss-Gründungen zu verzeichnen
Der allgegenwärtige Werbeartikel
Der obligatorische Kugelschreiber... oder doch was Kreatives?