Als Existenzgründer benötigt man normalerweise einen Businessplan um Fördermittel oder Finanzierungen beantragen zu können. Ein individuelles Unternehmenskonzept ist oftmals Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen, oder stellt einen Türöffner für Kooperationspartner dar.
Hierbei gilt es zu beachten, dass ein vom Existenzgründer angefertigter Businessplan ein individuelles Handlungskonzept darstellt. Gegenstand und Inhalt ist die jeweilige Geschäftsidee, die in ihrer geplanten Umsetzung sowie der Strategie erläutert wird. Eine vorgeschriebene Form oder auch Mindestmenge ist dabei nicht definiert.
Der Businessplan sollte durch den Existenzgründer klar, sauber, leserlich und verständlich formuliert werden. Mögliche Fachbegriffe und fachspezifische Aktivitäten sollten gegebenenfalls erläutert werden, um dem Leser die Geschäftsidee zu erklären. Sollte das Unternehmenskonzept für die Aufnahme von Fremdmitteln dienen, wäre eine genauere Beschreibung des Vorhabens, der Alleinstellungsmerkmale und Marktsituation ratsam.
Ein weiterer Bestandteil von einem Businessplan, auch bei einem Existenzgründer, ist das Zahlenmaterial. Hierbei sollte die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee in absehbarer Zeit erzielbar sein. Folglich ist eine Rentabilitätsrechnung ein Muss, was je nach Zweck und Anforderung um eine Investitions- und Kapitalplanung sowie Liquiditätsrechnung erweitert werden sollte.